HOLIDAY HEIMTEX Produktkatalog

rung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Käufer auch nicht zum Zwecke des Forderungseinzugs im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe der Forderungen solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen von uns gegen den Käufer bestehen. 4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer. 5. Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt, dabei obliegt uns die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten. § 8: Rücktrittsrecht Wir sind berechtigt aus folgenden Gründen vom Vertrag zurückzutreten: 1. Wenn sich entgegen der vor Vertragsabschluss bestehenden Annahme ergibt, dass der Käufer nicht kreditwürdig ist. Kreditunwürdigkeit kann ohne weiteres angenommen werden in einem Fall des Wechsel oder Scheckprotestes, der Zahlungseinstellung durch den Käufer, der Beendigung des Versicherungsschutzes durch den Kreditversicherer oder eines erfolglosen Zwangsvollstreckungsversuches beim Käufer, der auch durch das Betreiben eines anderweitigen Gläubigers durchgeführt worden sein kann. 2. Wenn sich herausstellt, dass der Käufer unzutreffende Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und diese Angaben von erheblicher Bedeutung sind. 3. Wenn die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware anders als im regelmäßigen geordneten Geschäftsbetrieb des Käufers weitergegeben wird, es sei denn, wir haben unser schriftliches Einverständnis erteilt. § 9: Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht 1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche sich zwischen uns und dem Käufer ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen uns und ihm geschlossenen Kaufverträgen ist unser Firmensitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftsitz zu verklagen. 2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts. Stand: 2024 177 Service & Qualität

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